Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich aus zwei gewählten Vertretern aus jeder Gruppe zusammen, die bei der jährlichen Elternversammlung von der Elternschaft gewählt werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger zu fördern. Weitere Pflichten und Rechte sind im Gesetz geregelt.

Der Elternbeirat bildet gemeinsam mit den Vertretern des Trägers, der Leitung und dem pädagogischen Personal den Rat der Einrichtung, der 3 x jährlich bei uns tagt.

Die Zusammnearbeit auf dieser Ebene ist von gegenseitigen Vertrauen und Respekt geprägt zum Wohle der uns anvertrauten Kinder.